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Förderservice Heizung

(z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle)

Eine veraltete Heizung kann nicht nur hohe Energiekosten verursachen, sondern auch die Umwelt unnötig belasten. Durch die Erneuerung Ihrer Heizung profitieren Sie von modernster Technologie, die nicht nur den Energieverbrauch senkt, sondern auch den Komfort in Ihrem Zuhause erhöht. Zudem können Sie von staatlichen Förderungen und Zuschüssen profitieren, die die Investition in eine neue Heizungsanlage attraktiver machen.

Um Fördermittel für eine Heizungserneuerung zu erhalten, ist es seit Anfang 2024 erforderlich, sowohl eine Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen. Das bedeutet, dass die Beantragung der Fördermittel nicht mehr allein durch den Antragsteller erfolgen kann.

Aber keine Sorge! Unser Fördergeldservice steht Ihnen mit unseren Energie-Effizienz-Experten zur Seite, um die notwendigen Unterlagen, einschließlich der BzA und BnD, zu erstellen.

Diese Heizungen werden gefördert:

Wärmepumpe

Solarthermische Anlagen

Biomasseheizungen

Brennstoffzellen

Innovative Heizungen

Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen

Gebäudenetzanschlüsse

Wärmenetzanschlüsse

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Für nur 295,00 € zzgl. MwSt (bis zu 7 Wohneinheiten)
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GebäudetypWohneinheiten / beheizte Nettfläche in m²Preis Förderservice (netto)
Wohngebäude1-6295,00 €
Wohngebäude7-10590,00 €
Wohngebäude11-15885,00 €
Wohngebäudeab 16Individuell
Nichtwohngebäude / Mischgebäude0–400 m²295,00 €
Nichtwohngebäude / Mischgebäude401–1000 m²590,00 €
Nichtwohngebäude / Mischgebäude1001–1500 m²885,00 €
Nichtwohngebäude / Mischgebäudeab 1500 m²Individuell

Aktueller Hinweis zur Heizungsförderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude befindet sich aktuell in einer Umstellungsphase. Eine Antragstellung zur Heizungsförderung ist voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder zu neuen Konditionen möglich.

Sie können Ihre Beauftragung bereits jetzt digital einreichen. Wir nehmen Ihre Angaben entgegen, bereiten den Vorgang soweit möglich vor und melden uns, sobald die weitere Bearbeitung nach den neuen Vorgaben möglich ist.

Bitte beachten Sie: Die Einreichung der Beauftragung ersetzt noch keinen Förderantrag bei der KfW. Eine verbindliche Aussage zur Förderhöhe ist erst nach Veröffentlichung und Anwendung der neuen Förderbedingungen möglich.

Hinweis Stand 09.07.2026: Alle Angaben sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die Richtlinie.

Wohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € jeweils für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.

Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
  • Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 €, beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
Effizienzbonus
  • Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Klimageschwindigkeitsbonus
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus

Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt:

  • 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
  • 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
  • 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
  • Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 € mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Emissionsminderungszuschlag
  • Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.
Wertschöpfungsbonus Neu
  • Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, auf 15 %.
  • Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • zusätzlich 197 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
  • zusätzlich 118 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
  • zusätzlich 79 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Absenkung des Förderhöchstbetrags

Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um:

  • 750 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • 3 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m²
  • 2 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1.000 m²
  • 1 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Effizienzbonus
  • Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Emissionsminderungszuschlag
  • Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.
Wertschöpfungsbonus Neu
  • Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, auf 15 %.
  • Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.